Freitag, 2. Juli 2010

DIE DREI GRUNDREGELN MIT ZUSÄTZLICHEN LOSEN REGELN

Folgende Grundregeln sind unveränderlich. Sie sind das Fundament des Garten Edens.

1.)
Jeder Mensch ab einem vernünftigen Alter und erreichen geistiger Reife wird in den Prozess des Gebens (Arbeit und Dienstleistungen) eingebunden.

2.)
Alle Lebensgrundlagen, wie Wohnung, Nahrung und Kleidung, sowie alle Waren und Dienstleistungen werden jedem Menschen zur Verfügung gestellt.

3.)
Kein Mensch steht über dem anderen. Auch nicht die Entscheidungsträger.

Dazu gibt es lose Regeln.

Regel eins:
Die lose Regeln sind allgemeinverständlich und einfach zu formulieren. Die Regeln sind nichts absolutes. Man kann sie den einzelnen Situationen und Bedürftnissen anpassen. Man kann jederzeit Regeln herausnehmen und einfügen. Die Regeln dürfen nicht ausufern. Sie müssen ohne Inhaltsverzeichnis auskommnen und trotzdem übersichtlich sein. Sie müssen von einem normal lesebegabten Bürger ohne zu erschöpfen voll durchzulesen sein. Alles andere im Miteinander muss vor Ort und unmittelbar von den Entscheidungsträgern mit gesundem Menschenversand entschieden werden. Für das meiste im Leben braucht man keine Regeln sondern nur das Gefühl für das Richtige. Das Gefühl für das Gerechte. Die Regeln werden in loser Reihenfolge in ein Regelbuch eingetragen und auch wieder herausgenommen wenn Sie ihren Zweck erfüllt haben. Die Regeln werden von den Bürgern vorgeschlagen und von den entsprechenden Entscheidungsebenen auf Tauglichkeit geprüft und in Kraft gesetzt.

Regel zwei:
Es gibt keinen privaten Immobilien- und Grundbesitz. Bei Immobilien und Grund gilt das Gewohnheitsrecht nach sieben Monaten der Erstbesetzung. Der oder die Bewohner oder Bauern haben nach sieben Monaten das volle Recht die Immobilie oder den Grund unbefristet zu benützen. Sie sind Verantwortlich für den jeweiligen Zustand und deren Benützung. Sie können die Immobilie oder den Grund an Ihre Kinder oder sonstigen Familienmitglieder oder an auserwählte Personen weitergeben. Auch diese haben dann nach sieben Monaten das volle Recht die Immobilie oder den Grund zu Benützen. Ansonsten fällt es an die Allgemeinheit zurück und wird wieder weitervermittelt.

Regel drei:
Das Gewohnheitsrecht gilt auch für alle anderen Belange des Miteinanders.

Regel vier:
Keinem Menschen wird Gewalt angetan. Eine Ausnahme gilt nur im Verteidigungsfall.

Regel fünf:
Jeder Mensch ist dem Grundversorgungssystem angeschlossen. (Siehe Grundregel 2) Es gibt keine Ausnahmen.

Regel sechs:
Persönliche Sachwerte sind unantastbar.

Regel sieben:
Das bisherige kapitalistische Geldsystem wird im Garten Eden nicht benützt.Wenn ein Sympatisant bei dem Aufbau des Garten Edens helfen will geht das nur mit Sachwerten oder zur Verfügungstellen von Räumlichkeiten oder landwirtschaftlich nutzbaren Flächen. Es werden keinerlei Bücher über die Anzahl der Sachwerte geführt. Die davon betroffenen Mitglieder des Garten Edens wissen schon für was sie Verantwortung tragen und zuständig sind. Jedes neue Mitglied im Gartenedenprinzip darf alle seine Sachwerte und Kapitalien behalten und braucht sie nicht zu deklarieren. Geld wird nicht bekämpft. Auch nicht der wohlhabende Mitbürger. Nur der Egoismus wird kaltgestellt. Jedes Gartenedenmitglied kann deshalb zweigleisig fahren. Er kann sich in der kapitalistischen Welt behaupten und kann dem Garten Eden angehören. Das eine beisst das andere nicht. Dies gilt natürlich nur für Einzelpersonen und Familien.

Regel acht:
Jedes Mitglied im Gartenedenprinzip bekommt einen fälschungssicheren Ausweis. Auch unmündige Kinder. Der Mitgliedsausweis kann jederzeit ohne Begründung zurückgegeben werden.

Regel neun:
Zum Schutz vor Missbrauch müssen jedem Mitglied ein Tagebuch ausgehändigt werden wo der Empfang von Sachleistungen ab einem gewissen Wert (wie zum Beispiel Möbel und grössere Elektrogeräte usw.) eingetragen werden.

Regel zehn:
Als Ausgleich für die Leistungen nach Grundregel 2 kann man täglich zwei Stunden am Tag bei fünf Tagen in der Woche dem Garten Eden seine Arbeitskraft oder seine Talente zur Verfügung stellen. Das ist das gib, so wird dir gegeben! Die zehn Stunden pro Woche kann man auch anders aufteilen. Je nach Abmachung. Natürlich kann man auch durch Sachwerte das Geben Praktizieren. Das ist dann Verhandlungssache um ein ausgeglichenes Geben und Nehmen zu praktizieren. Bei freiwilligen Grosspenden wird natürlich auf einen Arbeitszeitausgleich verzichtet. Bauern können ihren Überschussertrag dem Garten Eden zur Verfügung stellen. Sachwerte, Kleider und Lebensmittel werden überall dezentral so nach und nach angeboten. Natürlich auch Dienstleistungen. Die gesundheitliche Fürsorge und Alterspflege wird aufgebaut. Diese stehen dann allen Mitglieder des Garten Edens zur Verfügung.

Regel elf:
Sozialhilfe wird im Garten Eden keine ausgeübt. Es gibt nur das Geben und Empfangen. Der Garten Eden darf nicht zur einseitigen Hilfsorganisation degenerieren. Das Geben und das Empfangen muss sich selbst regeln. Muss sich in einen ausgeglichenen Zustand einpendeln. Jedes zuviel geben und jedes zuviel empfangen stört das Gleichgewicht und muss ausbalanziert werden. Deshalb auch der Mitgliedsausweis und das Tagebuch um das Empfangen nicht zu einseitig werden zu lassen. Zuviel geben ergibt Sperrmüllberge. Zuviel empfangen trocknet das Gartenedenprinzip aus.

Regel zwölf:
Die Gesundheitsfürsorge und die Alterspflege sind zwei wichtige Säulen im Garten Eden. Die Gesundheitsfürsorge wird zum grossen Teil durch Krankheitsvorbeugung betrieben. Die Menschen werden aufgeklärt. Chemische Medizin ist, so weit es möglich ist, zu vermeiden. Wenn das Kapitalistische System überwunden, oder eingedämmt wurde, werden sehr viele Menschen frei weil sie nicht mehr um ihr Überleben kämpfen müssen und können sich, wenn sie sich dazu berufen fühlen, den pflegebedürftigen Menschen widmen.

Regel dreizehn:
Moralgesetze werden nicht schriftlich aufgeführt. Jeder hat sie innerlich zur Verfügung. Sie werden durch das Gewissen und die Intuition übermittelt. Die Moral wird vorgelebt. Sie wird durch tätige Beispiele weitergegeben.

Regel vierzehn:
Von kapitalistischen Systemen ins Abseits gestellte Menschen können im Garten Eden ihre Heimat finden. Sozialhilfeempfänger müssen mit ihrer zuständigen Behörde klären wie sich das auf ihre Sozialhilfe auswirkt. Das Gartenedenprinzip mischt sich nicht in die einzelnen Hilfsangebote der jeweiligen Staaten und Religionen ein. Das Gartenedenprinzip ist keine Hilfsorganisation sondern eine Bürgergemeinschaft, ein Lebensprinzip.

Regel fünfzehn:
Das Gartenedenprinzip betrachtet sich nicht als politisches System. Es ist eine selbstführende Bürgergemeinde mit ausgewählten Entscheidungsträgern. Einmischung in bestehende politische Führungsorgane ist nicht beabsichtigt. Das Gartenedenprinzip hält sich aus der Tagespolitik des jeweiligen Staates vollständig heraus.

Regel sechzehn:
Im Gartenedenprinzip wird keine Religion ausgeübt oder empfohlen. Jeder muss selber ein Sucher in der Wüste werden. Weitreichende Erkenntnisse und Inspirationen können aber frei weitergegeben und in die Diskussion gestellt werden. Der Mensch im Garten Eden hört nie auf zu lernen. Die Evolution schreitet weiter. Toleranz und Respekt wird jedem Sucher und Gärtner entgegengebracht.

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